Was Sie als EU-Bürger in Portugal wirklich brauchen
Ein Hauskauf in Portugal begründet kein Aufenthaltsrecht. Das sind zwei getrennte Dinge: Eigentum ist ein Eintrag im Grundbuch, Aufenthalt braucht einen eigenen Titel. Was der Kauf wirklich verlangt, ist die NIF — die portugiesische Steuernummer.
Sie planen einen Kauf? Von der NIF bis zur Escritura: Immobilie in Portugal kaufen, Schritt für Schritt
Zuerst die NIF
Ohne Steuernummer kein Konto, kein Vorvertrag und keine Urkunde beim Notar. Sie wird vom Finanzamt vergeben und hat mit Visa nichts zu tun: auch wer nie umziehen will, braucht sie zum Kauf.
Als EU-Bürgerin brauchen Sie keinen Steuervertreter
Wer in der EU oder im EWR wohnt, muss keinen Steuervertreter benennen. Die Pflicht trifft Personen mit Wohnsitz in Drittstaaten, sobald sie hier Eigentum haben (art. 19.º LGT, art. 130.º CIRS, art. 126.º CIRC) — für Sie entfällt dieser ganze Schritt.
Freizügigkeit ersetzt die Anmeldung nicht
Der Aufenthalt bis zu drei Monaten ist frei. Wer länger bleibt, meldet sich bei der Gemeinde an und erhält eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht. Das Haus ist dafür weder Voraussetzung noch Ersatz — es liefert nur die Adresse.
Warum das Thema trotzdem auftaucht
Die Immobilien-Variante der Aufenthaltserlaubnis für Investitionen (art. 90.º-A) wurde am 7. Oktober 2023 gestrichen — Lei n.º 56/2023, de 6 de outubro. Angebote, die Wohnung und Aufenthalt zusammen verkaufen, beziehen sich auf einen Weg, den es nicht mehr gibt. Für EU-Bürger war er ohnehin nie gedacht.
Bekomme ich durch den Hauskauf ein Aufenthaltsrecht?
Nein — und als EU-Bürgerin brauchen Sie es in dieser Form auch nicht. Die Investitionsvariante über Immobilien endete am 7. Oktober 2023.
Brauche ich eine NIF?
Ja. Ohne NIF gibt es weder Konto noch Kaufurkunde. Sie ist der erste Schritt, vor der Wahl der Stadt.
Brauche ich einen Steuervertreter?
Nein, solange Sie in der EU oder im EWR wohnen (Ofício Circulado n.º 90057/2022).