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Ficha técnica da habitação: was sich beim Kauf geändert hat

Seit 1. Januar 2024 muss der Verkäufer beim Eigentumsübergang weder die ficha técnica da habitação noch die Nutzungsgenehmigung vorlegen: Decreto-Lei n.º 10/2024 hat artigo 9.º do Decreto-Lei n.º 68/2004 aufgehoben. Die Unterlagen gibt es weiterhin — weggefallen ist die Formalität, nicht die Pflicht, sie zu haben.

Was aufgehoben wurde

Decreto-Lei n.º 10/2024 strich artigo 9.º do Decreto-Lei n.º 68/2004 — die Vorschrift, nach der die Übergabe des Datenblatts an den Käufer im Kaufakt genannt werden musste. Erstellt werden muss es weiterhin: Decreto-Lei n.º 68/2004 gilt.

Dasselbe gilt für die Nutzungsgenehmigung: Sie wird beim Übergang nicht mehr vorgelegt. Ein Gebäude ohne sie zu nutzen, wird dadurch nicht zulässig.

Was vor der Unterschrift zu tun ist

Fordern Sie das Datenblatt vor dem Vorvertrag an. Wer die Immobilie vermarktet — Bauträger, Maklerbüro oder eine andere Fachkraft —, muss eine Kopie oder die vorläufige Fassung dort bereithalten, wo Käufer empfangen werden.

Gleichen Sie das Papier mit dem ab, was Sie sehen. Angaben, die den tatsächlichen Eigenschaften der Wohnung nicht entsprechen, sind eine Ordnungswidrigkeit, und IMPIC führt das Verfahren.